Leasingrückläufer: Überraschungen und Kosten vermeiden
Wer Leasingfahrzeuge zurückgeben muss, hat oft eine Zitterpartie vor sich: Welche Schäden sind kostenpflichtig und welche nicht? Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man ab der Unterschrift auf dem Leasingvertrag folgende Aspekte beachten.
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Ab der Fahrzeugübernahme
Wer von Anfang an gewissenhafte Wagenpflege betreibt, die Inspektionen wahrnimmt und faktische Schäden professionell beheben lässt, minimiert das Risiko eines langen – und teuren – Mängelprotokolls.
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Kurz vor der Rückgabe
Vor dem Rückgabetermin kann ein Rundum-Check mit einer sorgfältigen Aufbereitung innen und außen dafür sorgen, dass es keine Überraschungen gibt. Zudem macht ein glänzendes und gepflegt aussehendes Auto immer einen besseren Eindruck. Eine rechtliche Verpflichtung zur Aufbereitung besteht zwar nicht – vollständig und gereinigt sollte das Fahrzeug jedoch schon sein.
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Die Rückgabe: Prüfung durch den Hersteller/Händler
Was geprüft wird, variiert von Hersteller zu Hersteller. Auch die Toleranzgrenzen sind unterschiedlich.
Mercedes-Benz prüft zum Beispiel folgende Punkte:
Räder (Felgen und Gummis)
Mechanik/Elektronik (inkl. Inspektionsintervalle und HU)
Mit einer gründlichen Aufbereitung sorgen wir für einen positiven Eindruck beim Rückgabetermin. Als unabhängige Instanz gucken wir gern auf den Zustand und besprechen, wo Sie noch was rausholen können.
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