Leasingrückläufer - Karosserie & Unfallservice Gerhard Hacker GmbH

Leasingrückläufer: Überraschungen und Kosten vermeiden

Wer Leasingfahrzeuge zurückgeben muss, hat oft eine Zitterpartie vor sich: Welche Schäden und Gebrauchsspuren sind kostenpflichtig und welche nicht?

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man ab der Unterschrift auf dem Leasingvertrag folgende Aspekte beachten.

  • 1

    Ab der Fahrzeugübernahme

    Wer von Anfang an gewissenhafte Wagenpflege betreibt, die Inspektionen wahrnimmt und faktische Schäden professionell beheben lässt, minimiert das Risiko eines langen – und teuren – Mängelprotokolls.

  • 2

    Kurz vor der Rückgabe

    Vor dem Rückgabetermin kann ein Rundum-Check mit einer sorgfältigen Aufbereitung innen und außen dafür sorgen, dass es keine Überraschungen gibt. Zudem macht ein glänzendes und gepflegt aussehendes Auto immer einen besseren Eindruck. Eine rechtliche Verpflichtung zur Aufbereitung besteht zwar nicht – vollständig und gereinigt sollte das Fahrzeug jedoch schon sein.

  • 3

    Die Rückgabe: Prüfung durch den Hersteller/Händler

    Was geprüft wird, variiert von Hersteller zu Hersteller. Auch die Toleranzgrenzen sind unterschiedlich.

    Mercedes-Benz prüft zum Beispiel folgende Punkte:

    • Räder (Felgen und Gummis)
    • Mechanik/Elektronik (inkl. Inspektions­intervalle und HU)
    • Lackzustand (Kratzer, Steinschläge, Aufkleber)
    • Karosserie (Größe und Anzahl von Dellen)
    • Verglasung (Scheiben und Scheinwerfer)
    • Interieur (Grundsauberkeit, Schäden)
    • Vollständigkeit (Sonder­ausstattung, Navi inkl. CDs, Sicherheits­zubehör)

Falls Sie noch Fragen haben oder einen Rundum-Check wünschen, machen Sie gern einen Termin!

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